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Gesetzeseingriffe in vertragliches ÖBB-Pensionsrecht? - VerfGH 1.12.2003, G 298/02, G 22, 24-28, 34/03, G 35/03.

12. LfgJuni 2004

68.2.4.Nr.1

Art. 7, 18 Abs. 1, 89 Abs. 2 B-VG
Art. 5 StGG
Art. 1 1. ZP EMRK
BB-PensionsG, Art. 12 PensionsreformG 2001

1. Der Gesetzgeber hat mit dem BB-PensionsG in - grundsätzlich veränderbare - Vertragspositionen eingegriffen, die insbesondere durch die „Jeweilsklausel“ für den einzelnen Bediensteten der ÖBB im Ergebnis keine Gewähr für die Unabänderbarkeit seiner pensionsrechtlichen Position bot.

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