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Geht Klage über Entscheidungsgegenstand des Bescheids hinaus? Rechtsweg zulässig? - OGH 13.12.2022, 10 ObS 141/22s

69. LfgJuni 2023

66.1.1.Nr.8

§ 65 Abs. 1 Z. 1, 4, 5, 6 bis 8 und Abs. 2 ASGG
§ 67 Abs. 1 Z. 2 ASGG
§ 68 ASGG
§ 361 Abs. 1 Z. 1 ASVG
§ 364 ASVG
§ 367 Abs. 1 ASVG

1. Außerhalb von Säumnisfällen setzt jede Klage einen Bescheid des Versicherungsträgers voraus, der „darüber“, dh über den der Leistungssache zugrundeliegenden Anspruch des Versicherten ergangen sein muss; dies gilt auch für Feststellungsbegehren nach § 65 Abs. 2 ASGG.

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