vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rehabilitationsgeld und Rechtsweg für Invaliditätspension - OGH 13.9.2016, 10 ObS 116/16f

50. LfgFebruar 2017

66.1.1.Nr.5

§ 86 Abs. 6 ASVG
§ 99 Abs. 1, Abs. 1a, Abs. 3 Z. 1 lit. b ASVG
§ 143a Abs 1 ASVG
§ 254 Abs. 1 Z. 2 - 4 ASVG
§ 255b ASVG
§ 361 Abs. 5 ASVG
§ 65 Abs. 1 Z. 3 ASGG
§ 67 Abs. 1 Z. 1, Z. 2 ASGG
§ 68 ASGG

1. Nach dem Grundsatz der sukzessiven Kompetenz kann in einer Leistungssache das Gericht nur angerufen werden, wenn vom Versicherungsträger „darüber“, dh über den Anspruch, ein Bescheid erlassen wurde oder wenn er mit der Bescheiderlassung säumig geworden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!