65.3.3.Nr.4
§ 50 Abs. 1 ASGG
§ 54 Abs. 1 ASGG
§ 14 AÜG
1. Der Wirkungsbereich des Betriebsrats ist beschränkt auf den Betrieb, für den er gewählt wurde.
65.3.3.Nr.4
§ 50 Abs. 1 ASGG
§ 54 Abs. 1 ASGG
§ 14 AÜG
1. Der Wirkungsbereich des Betriebsrats ist beschränkt auf den Betrieb, für den er gewählt wurde.
