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nach Betriebseinstellung? - OGH 29.3.2001, 8 ObA 207/00z

4. LfgNovember 2001

65.3.1.Nr.1

§ 62 Z 1 ArbVG
§ 62a ArbVG
§ 53 Abs. 1 ASGG

1. Mit der dauernden Betriebseinstellung endet sowohl die Funktion des Betriebsrats gemäß § 62 Z 1 ArbVG vorzeitig als auch dessen in § 53 Abs. 1 normierte Partei- und Prozessfähigkeit.

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