65.2.2.Nr.1
§ 74 Abs. 1 und 2 ArbVG
§ 50 Abs. 2 ASGG
§ 58 Abs. 1 ASGG
1. Die Geltendmachung von Abrechnungs- bzw. Schadenersatzansprüchen des Betriebsratsfonds gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden ist eine Streitigkeit über Rechte, die sich aus dem zweiten Teil des ArbVG ergeben.

