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Arbeitskilojoulegrenze von 8 Stunden pro Tag Verhältnismäßige Einkürzung bei längerer Arbeitszeit (Polier)? - OGH 16.4.2020, 10 ObS 151/19g

61. LfgOktober 2020

63.6.1.Nr.14

§ 247 Abs. 2 ASVG
§ 1 Abs. 1 Z 4 iVm § 3 Schwerarbeits-VO, BGBl II 2006/104

1. Die Angabe von acht Stunden in § 1 Abs. 1 Z 4 SchwerarbeitsV stellt lediglich einen Richtwert zur Berechnung der Arbeitskilojoule pro Arbeitstag dar.

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