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Arbeitskilokalorien: 8 Tagesstunden Grenzerreichung (erst) durch längere Arbeitszeiten? - OGH 30.9.2014, 10 ObS 95/14i

44. LfgFebruar 2015

63.6.1.Nr.1

§ 4 Abs. 4 APG
§ 231 Z 1 lit. a ASVG
§ 247 Abs. 2 ASVG
§ 607 Abs. 14 ASVG
§ 1 Abs. 1 Z 4 SchwerarbeitsVO
§ 3 SchwerarbeitsVO
§ 4 SchwerarbeitsVO

1. Nach § 1 Abs. 1 Z 4 SchwerarbeitsVO liegt schwere körperliche Arbeit dann vor, wenn bei einer achtstündigen Arbeitszeit von Männern mindestens 8.374 Arbeitskilojoule (2.000 Arbeitskilokalorien) und von Frauen mindestens 5.862 Arbeitskilojoule (1.400 Arbeitskilokalorien) verbraucht werden.

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