63.5.2.Nr.1
§ 292 ASVG
§ 294 ASVG
1. Nach stRsp führt das Eingehen einer Lebensgemeinschaft durch den Unterhaltsberechtigten zum Ruhen des Unterhaltsanspruches gegenüber dem geschiedenen Gatten auf die Dauer der Lebensgemeinschaft, und zwar unabhängig davon, ob der geschiedene Ehegatte seinen Unterhalt ganz, zum Teil oder gar nicht vom Lebensgefährten bezieht.

