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Rückforderung Nachträgliche Feststellung ausländischer Alterspension im selben Zeitraum; kein gutgläubiger Verbrauch - OGH 13.8.2024, 10 ObS 61/24d

74. LfgFebruar 2025

63.5.1.Nr.22

§ 107 Abs. 1 ASVG
§ 296 Abs. 4 ASVG
Art. 72 DVO (EG) 987/2009

1. Der (Rückforderungs-)Tatbestand § 107 Abs. 1 ASVG gilt sinngemäß für alle Konstellationen, in denen sich zufolge einer nachträglichen Feststellung ergibt, dass zwei einander ausschließende (Sozialversicherungs-)Leistungen für denselben Zeitraum gewährt wurden.

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