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taxative Einkunftsarten? Pensionsanspruch Null % bei zu hohem Eigeneinkommen? - OGH 15.12.2020, 10 ObS 143/20g

63. LfgJuni 2021

63.3.1.Nr.17

§ 264 Abs. 3 und 5 ASVG

1. Zweck der Witwen-/Witwerpension ist es, den Unterhaltsausfall auszugleichen, der in der Ehe durch den Tod eines Ehegatten entsteht.

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