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Pensionsanpassung, Aliquotierung nach Monaten des Pensionsantritts gleichheitswidrig und altersdiskriminierend? - OGH 12.3.2024, 10 ObS 23/24s

73. LfgOktober 2024

63.2.1.Nr.14

§ 108h Abs. 1a ASVG
§ 775 Abs. 1 und 6 ASVG
Art. 7 B-VG

1. Es steht nicht in Zweifel, dass die (erstmalige) Anpassung der im Juni 2022 angefallenen Alterspension ab 1. Jänner 2023 so zu erfolgen hat, dass das Gesamtpensionseinkommen um 2,9 % zu erhöhen ist.

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