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Abschläge - wegen vorzeitiger Inanspruchnahme, diskriminierende Nichtberücksichtigung der Präsenzdienstzeiten? - OGH 24.5.2022, 10 ObS 28/22y

67. LfgOktober 2022

63.1.3.Nr.9

§ 236 Abs. 4b ASVG
§ 227 Abs. 1 Z 7 und 8 ASVG
Art. 2, 3, Art. 4 Abs. 1, Art. 7 RL 79/7/EWG
Art. 2 Abs. 1 lit. b RL 2006/54

1. Nach § 236 Abs. 4b ASVG ist eine Verminderung der Leistungen aus der Pensionsversicherung unzulässig, wenn die versicherte Person mindestens 540 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben hat, wobei auch bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung als Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit gelten.

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