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Rehabilitationsgeld - Mehrere Beschäftigungsverhältnisse? Urlaubsersatzleistung einzubeziehen? - OGH 26.2.2021, 10 ObS 11/21x

64. LfgOktober 2021

62.6.1.Nr.32

§ 141 Abs. 1 und 2 ASVG
§ 143a Abs. 2 Satz 1 ASVG
(idF BGBl I 2018/59)

1. Das Rehabilitationsgeld gebührt im Ausmaß des Krankengeldes nach § 141 Abs. 1 ASVG und ab dem 43. Tag im Ausmaß des erhöhten Krankengeldes nach § 141 Abs. 2 ASVG, das aus der letzten eine Versicherung nach dem ASVG oder nach dem B-KUVG begründenden Erwerbstätigkeit gebührt hätte.

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