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Höhe - Übergangsfälle nach befristeter Pension Jährliche Valorisierung? - OGH 14.11.2017, 10 ObS 107/17h

56. LfgMärz 2019

62.6.1.Nr.19

§ 141 Abs. 1, Abs. 2 ASVG
§ 143a Abs. 1, Abs. 2 ASVG
§ 255b (273b, 280b) ASVG
§ 256 ASVG
§ 293 Abs. 1 lit. a sublit bb und Abs. 2 ASVG
§ 669 Abs. 6a ASVG

1. Das Rehabilitationsgeld gebührt gemäß § 143a Abs. 2 ASVG im Ausmaß des Krankengeldes und ab dem 43. Tag im Ausmaß des erhöhten Krankengeldes, das aus der letzten eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung begründende Erwerbstätigkeit gebührt hätte.

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