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Ruhen der Versehrtenrente bei Rehabilitationsgeld? - OGH 14.11.2017, 10 ObS 135/17a

54. LfgJuni 2018

62.6.1.Nr.16

§ 86 Abs. 4 Satz 1 ASVG
§ 90 ASVG
§ 90a Abs. 1 ASVG
§ 95 Abs. 2 ASVG
§ 117 Z 3 ASVG
§ 138 Abs. 1 ASVG
§ 139 Abs. 1 ASVG
§ 143a Abs. 3 Satz 2 ASVG
§ 177 ASVG
§ 204 Abs. 1 ASVG

1. Bei Zusammentreffen eines Anspruchs auf Versehrtenrente mit einem Rehabilitationsgeldanspruch und einem Krankengeldanspruch ruht die Versehrtenrente - sofern die Arbeitsunfähigkeit Folge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit ist - für die Dauer des Bezugs von Krankengeld.

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