62.5.2.Nr.1
§ 261 Abs. 4 und 7 ASVG
1. Der nicht ganz eindeutige Wortlaut der Absätze 4 und 7 des § 261 ASVG erfordert eine Interpretation nach dem Zweck.
62.5.2.Nr.1
§ 261 Abs. 4 und 7 ASVG
1. Der nicht ganz eindeutige Wortlaut der Absätze 4 und 7 des § 261 ASVG erfordert eine Interpretation nach dem Zweck.
