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kein Arbeitsmarktausschluss bei Krankenständen von 5 - 6 Wochen pro Jahr; fehlende Vermittelbarkeit? - OGH 28.9.2023, 10 ObS 112/23b

71. LfgFebruar 2024

62.3.1.Nr.16

§ 273 ASVG
§ 255 ASVG

1. Bei prognostizierten Krankenständen von fünf bis sechs Wochen jährlich ist nach stRsp kein Ausschluss vom Arbeitsmarkt anzunehmen.

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