62.2.2.Nr.4
§ 255 Abs. 3 ASVG
1. Die Verweisung auf Teilzeitbeschäftigungen, durch die zwar die „gesetzliche Lohnhälfte“ iSd § 255 Abs. 3 ASVG, jedoch kein Einkommen in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes erzielt wird, ist zulässig.
62.2.2.Nr.4
§ 255 Abs. 3 ASVG
1. Die Verweisung auf Teilzeitbeschäftigungen, durch die zwar die „gesetzliche Lohnhälfte“ iSd § 255 Abs. 3 ASVG, jedoch kein Einkommen in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes erzielt wird, ist zulässig.
