62.1.1.Nr.22
§ 256 ASVG (idF vor SRÄG 2012)
1. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer unbefristeten Invaliditätspension nach § 256 ASVG liegen nicht vor, wenn - auch nur geringe - Chancen auf die Besserung des Leidenszustands bestehen.
62.1.1.Nr.22
§ 256 ASVG (idF vor SRÄG 2012)
1. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer unbefristeten Invaliditätspension nach § 256 ASVG liegen nicht vor, wenn - auch nur geringe - Chancen auf die Besserung des Leidenszustands bestehen.
