62.1.1.Nr.13
§ 255 Abs. 1 und 2 ASVG
1. Ein qualifizierter Arbeiter kann auf einen verwandten Angestelltenberuf verwiesen werden, wenn eine Nahebeziehung zum bisher ausgeübten Beruf besteht.
62.1.1.Nr.13
§ 255 Abs. 1 und 2 ASVG
1. Ein qualifizierter Arbeiter kann auf einen verwandten Angestelltenberuf verwiesen werden, wenn eine Nahebeziehung zum bisher ausgeübten Beruf besteht.
