61.8.1.Nr.5
§ 35 ASVG
§ 53b Abs. 3 Z 1 ASVG
§ 10 HausgG
1. Die bisherige Rechtsprechung, wonach „Dienstgeber“ und „Unternehmen“ in § 53b ASVG sich inhaltlich mehr oder weniger deckende Begriffe seien, wird dahin präzisiert, dass Haushalte keine Unternehmen sind und für Hausgehilfen daher keine Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung zustehen.

