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Blutspender-Hepatitis C - OGH 27.11.2007, 10 ObS 152/07m

24. LfgJuni 2008

61.7.2.Nr.1

§ 176 Abs. 1 Z 2 und 6 ASVG
§ 213a ASVG

1. Das für eine Integritätsabgeltung erforderliche Element der „grob fahrlässigen Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften“ ist bei der bloß gleichgestellten Berufskrankheit einer Hepatitis C eines freiwilligen Blutspenders nicht erfüllbar.

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