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Sturz durch plötzlichen Achillessehnenriss bei Staffellauf im Landes-Feuerwehrleistungswettbewerb? - OGH 17.12.2019, 10 ObS 162/19z

60. LfgJuni 2020

61.1.4.Nr.17

§ 175 Abs. 1 ASVG
§ 176 Abs. 1 Z 7 lit. a ASVG

1. Von der Rsp wird der Unfall für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung dahin umschrieben, dass es sich um ein zeitlich begrenztes Ereignis - beispielsweise eine Einwirkung von außen, ein abweichendes Verhalten, eine außergewöhnliche Belastung - handelt, das zu einer Körperschädigung (oder zum Tod) geführt hat.

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