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Betriebsausflug: Unfall bei Einsteiger-Canyoning Schutzausschluss wegen Gefährlichkeit? - OGH 27.11.2007, 10 ObS 113/07a

23. LfgMärz 2008

61.1.3.Nr.2

§ 90 B-KUVG
§ 175 Abs. 1 ASVG

1. Sportunfälle gelten nur dann als Arbeitsunfälle im Rahmen einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung, wenn die sportliche Betätigung zum „allgemeinen Programm“ der Gemeinschaftsveranstaltung gehört.

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