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Können bloß psychische Nachwirkungen (posttraumatische Belastungsstörung) nach Brandeinsatz durch Vorgesetzten-Verhalten über längere Zeit noch als Unfall gelten? - OGH 14.1.2025, 10 ObS 128/24g

75. LfgJuni 2025

61.1.1.Nr.14

§ 90 Abs. 1 B-KUVG
§§ 88 ff B-KUVG

1. Gemäß § 90 Abs. 1 B-KUVG setzt die Anerkennung als Dienstunfall voraus, dass sich der Unfall im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit dem die Versicherung begründenden Dienstverhältnis oder mit der die Versicherung begründenden Funktion ereignet hat.

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