59.3.2.Nr.9
§ 1 Abs. 1 Z. 2 bis 6 IESG
§ 1 Abs. 2 Z. 1 IESG
§ 1 Abs. 3 Z. 2 lit. b IESG
§ 25 IO
§ 81 IO
1. Inwieweit der (berechtigte) Austritt im Hinblick auf den Anspruch auf die Bleibeprämie allenfalls einer Kündigung gleichzusetzen ist, kann jedoch dahingestellt bleiben, weil selbst bei Erfüllung der Bedingungen für die Bleibeprämie hier kein Anspruch auf Insolvenzentgelt bestünde.

