59.1.2.Nr.8
§ 1 Abs. 1 und 6 Z 2 IESG
§ 167 ABGB
§ 278 ABGB
1. Der Wirkungskreis eines Verlassenschaftskurators kann die gesamte Verwaltung und Vertretung der Verlassenschaft beinhalten, aber auch auf Teilgebiete beschränkt sein.
59.1.2.Nr.8
§ 1 Abs. 1 und 6 Z 2 IESG
§ 167 ABGB
§ 278 ABGB
1. Der Wirkungskreis eines Verlassenschaftskurators kann die gesamte Verwaltung und Vertretung der Verlassenschaft beinhalten, aber auch auf Teilgebiete beschränkt sein.
