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Anteiliger Anspruch bei späterer Entlassung aus dem Krankenhaus? - OGH 18.11.2025, 10 ObS 60/25h

77. LfgFebruar 2026

58.3.1.Nr.31

§ 2 Abs. 1 Z. 3, Z. 4, Abs. 4 FamZeitbG
§ 3 Abs. 3 FamZeitbG

1. Unterbricht der Vater für den gesamten beantragten Anspruchszeitraum, der zwischen 28 und 31 Tagen umfassen muss, seine Erwerbstätigkeit, um sich aus Anlass der Geburt eines Kindes seiner Familie zu widmen (Familienzeit), und fehlt es während des Antragszeitraums nur an einzelnen Tagen an der Erfüllung einer der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des § 2 FamZeitbG, so besteht für die Tage, an denen alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, anteiliger Anspruch auf Familienzeitbonus.

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