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Grundsätzliches: Antragsfrist unter Anspruchsverlust? - Bei Verspätung Wiedereinsetzung? - OGH 8.10.2024, 10 ObS 107/24v

74. LfgFebruar 2025

58.3.1.Nr.27

§ 3 Abs. 3 Satz 2 FamZeitbG
§ 12 Abs. 7 FamZeitbG
§ 71 AVG

1. Der Antrag auf Familienzeitbonus muss bei sonstigem Anspruchsverlust spätestens binnen 91 Tagen ab dem Tag der Geburt gestellt werden.

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