58.3.1.Nr.25
§ 2 Abs. 3a FamZeitbG
§ 2 Abs. 1 Z. 3, Z. 4, Abs. 3, Abs. 4 FamZeitbG
1. Anspruch auf Familienzeitbonus besteht ua gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 FamZeitbG dann, wenn sich der Vater im gesamten Anspruchszeitraum in Familienzeit befindet und darüber hinaus er, das Kind und der andere Elternteil im gemeinsamen Haushalt leben.

