58.3.1.Nr.5
§ 2 Abs. 1 Z. 3, Z. 4, Abs. 3, Abs. 4 FamZeitbG
§ 3 Abs. 2, 3 FamZeitbG
§ 2 Abs. 3a FamZeitbG idF BGBl I 2019/24
1. Der Anspruch auf Familienzeitbonus ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Vater, das Kind und der andere Elternteil im gemeinsamen Haushalt leben und sich der Vater im gesamten von ihm gewählten Anspruchszeitraum in Familienzeit befindet.

