58.2.1.Nr.13
§ 8 Abs. 1 KBGG
§ 19 EStG
§ 25 EStG 1988
§ 69 ÄrzteG
1. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit nach § 25 EStG 1988 gehören auch etwaige Rückzahlungen der nach § 69 ÄrzteG allen Kammerangehörigen auferlegten Umlagen und Wohlfahrtsbeiträge.

