58.2.1.Nr.6
§ 8 Abs. 1 Z 2 KBGG
1. Die Zuverdienstgrenze für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld stellt auf den „maßgeblichen Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 8)“ ab.
58.2.1.Nr.6
§ 8 Abs. 1 Z 2 KBGG
1. Die Zuverdienstgrenze für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld stellt auf den „maßgeblichen Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 8)“ ab.
