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Nachträgliche Änderung des Bezugszeitraums (wegen erneuter Zwillingsschwangerschaft)? Zeiten des Ruhens erfasst? - OGH 16.1.2024, 10 ObS 78/23b

72. LfgJuni 2024

58.1.2.Nr.48

§ 3 Abs. 1 und 2 KBGG
§ 5 Abs. 1 und 2 KBGG
§ 5a Abs. 2 KBGG
§ 6 Abs. 1 KBGG
§ 3 Abs. 3 MSchG
§ 2 Abs. 1 Z 6 MSchV

1. Nach § 5a Abs. 1 KBGG ist die Anspruchsdauer bei der erstmaligen Antragstellung verbindlich festzulegen. Nicht in Anspruch genommene Tage verfallen ausnahmslos.

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