58.1.2.Nr. 33
§ 3 Abs. 4 KBGG
§ 7 Abs. 2 und 3 KBGG
§ 24a Abs. 4 KBGG
§ 24c Abs. 1 Z. 2 und Abs. 2 Z. 1 und 2 KBGG
§ 7 Abs. 5 und 6 MuKiPassV idF BGBl II 2013/420
1. Ob der beziehende Elternteil das Überschreiten der verordneten Untersuchungstermine oder den nicht rechtzeitigen Nachweis einer Mutter-Kind-Pass-Untersuchung zu vertreten hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

