58.1.1.Nr.118
§ 2 Abs. 1 Z 2 KBGG
§ 2 Abs. 6 KBGG
§ 3 Abs. 5 KBGG
§ 5 Abs. 4 KBGG
§ 1 Abs. 4 u. 7 MeldeG
§ 3 Abs. 1 MeldeG
1. § 3 Abs. 5 KBGG (hier in der Fsg. BGBl I 2016/53) ist überschießend und daher teleologisch dahin zu reduzieren, dass die darin normierte Mindestbezugsdauer ohne Verlust der für den verkürzten Zeitraum zuerkannten Leistungen unterschritten werden kann, wenn der Bezieher bei der Antragstellung davon ausgehen konnte, Kinderbetreuungsgeld in der gesetzlichen Mindestdauer beziehen zu können, und es in der Folge aufgrund eines nachträglich eintretenden, nicht in seiner Ingerenz liegenden Umstands zu einer Verkürzung dieser Frist kommt.

