58.1.1.Nr.67
§ 24a Abs. 4 KBGG
§ 24c Abs. 1 und 2, Abs. 2 Z 1 KBGG
1. Werden die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht bis zum vorgesehenen Zeitpunkt nachgewiesen, so reduziert sich der Anspruch auf einkommensersetzendes Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um € 1.300,-, außer die Vornahme oder der Nachweis unterbleibt nur aus Gründen, die nicht von den Eltern zu vertreten sind.

