58.1.1.Nr.51
§ 24 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 KBGG
§ 25 Abs. 1 IO
1. Für einkommensersetzendes Kinderbetreuungsgeld muss der beziehende Elternteil in den letzten sechs Kalendermonaten unmittelbar vor der Geburt durchgehend erwerbstätig (§ 24 Abs. 2 KBGG) gewesen sein.

