57.1.3.Nr.8
§ 122 Abs. 3 ASVG
§ 162 Abs. 3, 3a Z 2 und 3, 5 Z 3 ASVG
1. Wurde während des für die Wochengeldberechnung maßgeblichen Dreimonatszeitraumes sowohl Arbeitseinkommen als auch einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen, ist für die Höhe maßgeblichen Durchschnittsbemessung sowohl das bezogene Arbeitseinkommen als auch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld heranzuziehen und Letzteres um 25% zu erhöhen.

