57.1.3.Nr.1
§ 162 Abs. 3 lit. b ASVG
§ 3 Abs. 1 und 3 MSchG
1. Das Wochengeld soll zwar den Verlust des Arbeitsverdienstes ersetzen, doch entschied sich der Gesetzgeber bei diesem Ersatz für das Durchschnittsprinzip, das vergangene Werte berücksichtigt, und nicht für das Ausfallsprinzip, das die in Zukunft voraussichtlich zu erwartende Entwicklung in Rechnung stellt.

