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Tatsächlicher Antritt aufgrund Erkrankung (neuerlicher Versicherungsfall) nicht zum geplanten Zeitpunkt? - OGH 22.8.2023, 10 ObS 73/23t

71. LfgFebruar 2024

56.5.1.Nr.2

§ 120 Z. 2a ASVG
§ 139 Abs. 1 ASVG
§ 143 Abs. 1 Z. 8 ASVG
§ 143d Abs. 1, Abs. 4, Abs. 6 ASVG
§ 13a Abs. 1 Z. 8 AVRAG

1. Die Rechtswirksamkeit einer den Anforderungen entsprechenden Vereinbarung über die Wiedereingliederungsteilzeit gemäß § 13a AVRAG tritt durch die Zustellung der Mitteilung über die Bewilligung des Wiedereingliederungsgeldes nach § 143d ASVG (§ 13a Abs. 1 Z 8 AVRAG) ein.

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