54.3.2.Nr.3
§ 49 Abs. 3 Z 2 ASVG
§ 68 Abs. 1 und 5 EStG
1. Umstände, die in erheblichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, sind nur solche, die von außen einwirken.
54.3.2.Nr.3
§ 49 Abs. 3 Z 2 ASVG
§ 68 Abs. 1 und 5 EStG
1. Umstände, die in erheblichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, sind nur solche, die von außen einwirken.
