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Sachverhaltsfeststellungen ohne mündliche Verhandlungen? Reinigen von Lüftungsanlagen? - VwGH 25.2.2019, Ra 2018/08/0251

57. LfgJuni 2019

53.1.1.Nr.13

§ 4 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 ASVG
§ 24 VwGVG

1. Wurde im Versicherungsverfahren ein konkretes Vorbringen über die ausgeübte strittige Tätigkeit erstattet, mit der Auffassung, dass bei einer Gesamtabwägung die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegen (§ 4 Abs. 2 ASVG), steht auch ohne Antrag die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im pflichtgemäßen Ermessen des Verwaltungsgerichtes.

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