52.14.2.Nr.1
§ 3 Abs. 1 AVRAG
Art. 3 Abs. 1 RL 77/187/EWG
1. Nicht Zweck der Betriebsübergangs-RL ist es, dem Arbeitnehmer durch den Betriebsübergang Rechte aus der beim bisherigen Arbeitgeber zurückgelegten Tätigkeit zu verschaffen, die ihm gegenüber diesem nicht erwachsen sind und auch nicht bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erwachsen wären.

