52.13.2.Nr.3
§ 15 PKG
§ 48 PKG
1. Bei ohne Zustimmung der Betroffenen zulässigen Übertragungen der Pensionsansprüche ist es für die Nachschussfrage ohne Belang, ob und welche Informationen der Arbeitgeber den Arbeitnehmern erteilte.
52.13.2.Nr.3
§ 15 PKG
§ 48 PKG
1. Bei ohne Zustimmung der Betroffenen zulässigen Übertragungen der Pensionsansprüche ist es für die Nachschussfrage ohne Belang, ob und welche Informationen der Arbeitgeber den Arbeitnehmern erteilte.
