52.10.1.Nr.7
§ 31 Abs. 3 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 18a ArbVG
1. Sieht eine Betriebsvereinbarung die individuelle Optionsmöglichkeit zwischen einem Angebot der Abfindung der Pensionsanwartschaften unter Verzicht auf die Direktpension und der Übertragung der Anwartschaften in ein Pensionskassenmodell vor, unterliegt die einzelvertragliche Ausübung dieser Option keinem Günstigkeitsvergleich.

