52.7.1.Nr.4
§ 18 Abs. 1 erster Fall BPG
§ 36 Abs. 2 Z 1 und 3 ArbVG
KollV Angestellte Banken und Bankiers
1. Ist es den Vertragsparteien offensichtlich darum gegangen, sicherzustellen, dass die Betriebspension so valorisiert wird, wie dies der Kollektivvertrag für die am besten entlohnten aktiven Dienstnehmer vorsieht, soll dies offensichtlich gewährleisten, dass Pensionisten an der Gehaltsentwicklung der „Aktiven“ teilnehmen.

