52.7.1.Nr.1
§ 879 zweiter HS ABGB
§ 914 zweiter HS ABGB
§ 915 zweiter HS ABGB
§ 29 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 18 ArbVG
1. Übernimmt der Vertrag eines Vorstandsmitgliedes - eines freien Dienstnehmers - ausdrücklich die Pensionsordnung einer Betriebsvereinbarung in der jeweils geltenden Fassung, ist damit die jeweilige Fassung und nicht die im Zeitpunkt des Pensionsantritts geltende Fassung gemeint.

