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Pensionsabfindungsvereinbarungen - Unterschiedliche Höhen vor oder nach Prozess? - OGH 22.3.2011, 8 ObA 36/10t

34. LfgOktober 2011

52.5.2.Nr.3

§ 16 ABGB
§ 1385 ABGB
§ 18 BPG

1. Sind Pensionszuschüsse infolge Widerrufs strittig geworden, stellt eine umfassende Bereinigung durch Festlegung einer einmaligen Abfindungssumme durch wechselseitiges Nachgeben einen (außergerichtlichen) Vergleich dar.

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